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   VG Frankfurt/Main, 11.10.2006 - 8 G 3096/06 (2)   

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https://dejure.org/2006,29022
VG Frankfurt/Main, 11.10.2006 - 8 G 3096/06 (2) (https://dejure.org/2006,29022)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.10.2006 - 8 G 3096/06 (2) (https://dejure.org/2006,29022)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 8 G 3096/06 (2) (https://dejure.org/2006,29022)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Baugenehmigung für ein Einzelhandelszentrum; Voraussetzungen eines Drittabwehrrechts; Anwendbarkeit der Grundsätze zum gebietsübergreifenden Nachbarschutz; Zurechnung der von einem Vorhaben verursachten Geräusche (Kraftfahrzeuglärm); Vorrang des Rechts ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Gericht stoppt vorläufig Chinonplatz-Bebauung in Hofheim

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Gericht stoppt vorläufig Chinonplatz-Bebauung in Hofheim

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2006 - 8 G 3096/06
    Zu diesen für die Gebietsverträglichkeit wesentlichen Merkmalen gehört deshalb je nach der Art des zugelassenen Gewerbebetriebes (hier Einkaufszentrum und Kino) auch der mit ihm regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr sowie die von diesem bewirkten Geräusch- und sonstigen Immissionen (BVerwG, Beschl. v. 09.10.1990 - 4 B 121/90, BRS 50 Nr. 58).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2006 - 8 G 3096/06
    Unzumutbare Belästigungen und Störungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO können beispielsweise auch durch rückstauenden Verkehr in der Umgebung des Vorhabens - hier im Kreuzungsbereich Elisabethenstraße und Pfarrgasse - entstehen (BVerwG, Urteil vom 03.02.1984 - 4 C 8/80 -, NJW 1984, 1773).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2006 - 8 G 3096/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist insoweit eindeutig, dass die von einem Vorhaben verursachten Geräusche - auch soweit es sich um zusätzliches Verkehrsaufkommen handelt - dem Betreiber der Anlage unabhängig davon zuzurechnen sind, ob sie auf dem Betriebsgrundstück selbst (also hier insbesondere in den Etagen der offenen Großgarage) oder außerhalb desselben auf den angrenzenden öffentlichen Verkehrsanlagen entstehen (BVerwG, Beschl. v. 20.01.1989 - 4 B 116.88 -, Buchholz, 406.11, § 34 BauGB , Nr. 129).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 8 G 2552/07

    Baurecht: Abwehrrechte einer Gemeinde gegen geplante Baumaßnahmen für

    Das großflächige Bauvorhaben sah im Untergeschoss die Ansiedlung eines großen Einzelhandels, im Erdgeschoss sieben Einzelhandelsgeschäfte sowie in den drei darüber liegenden Geschossen Parkebenen vor (VG Frankfurt, Beschluss vom 11.10.2006 - 8 G 3096/06 (2)).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 8 G 2535/07

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine der Nachbargemeinde erteilten

    Das großflächige Bauvorhaben sah im Untergeschoss die Ansiedlung eines großen Einzelhandels, im Erdgeschoss sieben Einzelhandelsgeschäfte sowie in den drei darüber liegenden Geschossen Parkebenen vor (VG Frankfurt, Beschluss vom 11.10.2006 - 8 G 3096/06 (2)).
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